Zum Inhalt springen

Am 10. Juli entscheidet der Bundestag über die Zukunft der Psychotherapie-Versorgung.

Ein Änderungsantrag könnte Therapieplätze knapper machen, statt sie zu sichern.

bis zur Abstimmung im Gesundheitsausschuss

Über 566.000 Menschen haben die Petition bereits unterschrieben.

Worum geht es?

Schritt 1

Was ist die Angemessenheitsprüfung?

Ein gesetzlicher Schutz, der verhindert, dass die Bezahlung von Psychotherapie-Stunden unter ein Mindestniveau gedrückt wird.

Schritt 2

Was will Änderungsantrag Nr. 15?

Diesen Schutz ersatzlos streichen – der Gesundheitsausschuss stimmt darüber am 10. Juli 2026 ab.

Schritt 3

Was passiert, wenn er durchkommt?

Honorare können beliebig sinken. Praxen schließen oder nehmen weniger Kassenpatient:innen. Wartezeiten steigen weiter.

„Eine Therapiestunde bleibt eine Stunde — man kann sie nicht schneller machen.“

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) lehnen den Antrag entschieden ab.

~1 %der GKV-Ausgaben entfallen auf Psychotherapie – der Spareffekt wäre minimal.
566.000+Menschen haben die Petition gegen den Antrag bereits unterschrieben.
Unteres Endeder Einkommen im ambulanten System – schon mit dem heutigen Schutz.

Was du jetzt tun kannst

1

Petition unterschreiben

Schließ dich den anderen Unterzeichner:innen an. Dauert unter einer Minute.

Jetzt unterschreiben
2

Deinen Abgeordneten schreiben

Ein fertiger, sachlicher Mailtext – mit Anleitung, wie du deine Wahlkreisabgeordneten findest.

Zur Mail-Vorlage
3

Teilen

Je mehr Menschen das wissen, desto größer der Druck vor dem 10. Juli.

Deinen Abgeordneten schreiben

Betreff: Bitte lehnen Sie Änderungsantrag Nr. 15 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab

Sehr geehrte/r Abgeordnete/r,

als Bürger:in Ihres Wahlkreises bitte ich Sie, Änderungsantrag Nr. 15 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abzulehnen. Er streicht die Angemessenheitsprüfung – den Schutz davor, dass Honorare für Psychotherapie unter ein Mindestniveau gedrückt werden.

Psychotherapie ist zeitgebunden: Eine Therapiestunde bleibt eine Stunde, die Menge lässt sich nicht steigern. Fällt der Schutz, können Honorare beliebig sinken, ohne dass Praxen ausweichen können.

Die verfassungsrechtliche Basis (Art. 12 i. V. m. Art. 3 GG) bleibt trotz Streichung bestehen, da das Bundessozialgericht sie so hergeleitet hat. Der Antrag schafft also vor allem Rechtsunsicherheit, statt ein Problem zu lösen.

Psychotherapie macht nur rund 1 % der GKV-Ausgaben aus – der Spareffekt wäre minimal. Fehlende ambulante Versorgung führt zu Chronifizierung, mehr stationären Aufenthalten und Frühberentung und wird so am Ende teurer.

Bitte stimmen Sie gegen Änderungsantrag Nr. 15.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
[Ihre Adresse – der Wahlkreisbezug erhöht die Wirkung dieser Mail]

So findest du deine Wahlkreisabgeordneten

Am wirksamsten ist eine Mail an die Abgeordneten aus deinem eigenen Wahlkreis – besonders von CDU/CSU und SPD. Gib deine Postadresse an: Der Wahlkreisbezug erhöht die Wirkung deiner Mail deutlich.

Häufige Fragen

Betrifft mich das als Patient:in?

Ja. Wenn Honorare für Therapiestunden weiter gedrückt werden können, geben Praxen auf oder nehmen weniger Kassenpatient:innen an. Die Folge sind noch längere Wartezeiten auf einen Therapieplatz – in einer Versorgungslage, die schon jetzt angespannt ist.

Ist das nicht nur Lobbyarbeit einer gut bezahlten Berufsgruppe?

Nein. Selbst mit dem heutigen Schutz liegen psychotherapeutische Praxen bei den Einkommen am unteren Ende im ambulanten System. Es geht nicht darum, dass eine gut verdienende Gruppe noch mehr will, sondern darum, ein ohnehin niedriges Niveau nicht weiter zu unterschreiten.

Spart der Staat damit nicht Geld?

Kaum. Psychotherapie macht nur rund 1 % der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen aus – der Spareffekt wäre minimal. Und die Kosten verschwinden nicht, sie verlagern sich: Fehlende ambulante Behandlung führt zu Chronifizierung, mehr stationären Aufenthalten, Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung. Das kommt am Ende teurer.

Löst die Streichung nicht wenigstens ein rechtliches Problem?

Nein. Das Bundessozialgericht hat die Angemessenheitsprüfung verfassungsrechtlich hergeleitet (Art. 12 i. V. m. Art. 3 GG). Der Gesetzgeber kann die einfachgesetzliche Regelung streichen, die verfassungsrechtliche Basis bleibt aber bestehen. Die Streichung ist rechtlich angreifbar und schafft vor allem Verunsicherung, ohne ein Problem zu lösen.

Was passiert nach dem 10. Juli?

Stimmt der Gesundheitsausschuss zu, geht der Antrag in den Bundestag zur weiteren Beratung. Je mehr Abgeordnete vorher wissen, dass ihre Wähler:innen das Thema beobachten, desto größer die Chance, dass sie im Ausschuss und im Plenum dagegen stimmen. Deshalb zählt jede Mail und jede Unterschrift vor dem 10. Juli.